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Partnervereinbarung

Zuletzt aktualisiert: 25. April 2026

Diese Partnervereinbarung regelt das Verhältnis zwischen AllAccessible (betrieben von Gentis Inc.) und Einzelpersonen oder Organisationen, die an unserem Partner-, Reseller- oder Agenturprogramm teilnehmen.

Einführung

Diese Partnervereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen der Gentis Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, die unter dem Namen AllAccessible geschäftlich tätig ist („Unternehmen“, „Wir“, „Uns“), und der Einzelperson oder juristischen Person, die im Rahmen der Partnerregistrierung angegeben wurde („Partner“, „Sie“), geschlossen. Diese Vereinbarung regelt Ihre Teilnahme am AllAccessible-Partnerprogramm, einem rabattbasierten Programm, im Rahmen dessen der Partner den AllAccessible-Dienst zu vergünstigten Konditionen zugunsten der Kunden des Partners erwirbt. Diese Vereinbarung gilt für Ihre Tätigkeiten als Partner, Wiederverkäufer oder Agentur, die den AllAccessible-Dienst Endkunden anbietet.

1. Parteien und Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Vereinbarung gilt:

  • AllAccessible-Dienst bezeichnet die AllAccessible-Barrierefreiheitsplattform, Software, Widgets, Dashboards, APIs und zugehörige Dienste, wie sie Kunden angeboten werden, einschließlich etwaiger Nachfolgeversionen.
  • Partner-Tier bezeichnet die Rabattstufe, für die der Partner auf Grundlage der Anzahl aktiver Unterkonto-Websites unter dem Konto des Partners qualifiziert ist, wie im Partner-Tier-Verzeichnis festgelegt. Das „Partner-Tier-Verzeichnis“ bezeichnet die vom Unternehmen auf der Partnerprogramm-Seite unter allaccessible.org/partners (oder einer Nachfolge-URL) veröffentlichte Stufen- und Rabatttabelle in ihrer jeweils gültigen Fassung. Das Partner-Tier-Verzeichnis wird nach seinem veröffentlichten Inkrafttretensdatum versioniert, ist durch Verweis in diese Vereinbarung einbezogen und darf nur mit Wirkung für die Zukunft gemäß Abschnitt 16 geändert werden.
  • Unterkonto bezeichnet ein Endkundenkonto, das vom Partner, in dessen Namen oder unter dessen Verwaltung im Rahmen des Partnerkontos erstellt wird und das den AllAccessible-Dienst nutzt.
  • Unterkonto-Kunde bezeichnet die Endnutzerorganisation oder Einzelperson, die mit einem Unterkonto verbunden ist.
  • Kundenbedingungen bezeichnet die AllAccessible-Nutzungsbedingungen, die für alle Kunden des Dienstes gelten.
  • Marken bezeichnet die Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos und sonstige Markenkennzeichen von AllAccessible.

2. Ernennung und Rechteeinräumung

Ernennung

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung ernennt das Unternehmen den Partner zu einem nicht-exklusiven Partner, der berechtigt ist:

  • Den AllAccessible-Dienst zu bewerben und potenzielle Kunden zu vermitteln (das Unternehmen schuldet für Vermittlungen keine Provision, Vermittlungsgebühr oder sonstige Zahlung)
  • Den AllAccessible-Dienst zu den vergünstigten Konditionen des jeweiligen Partner-Tiers zu erwerben und an Unterkonto-Kunden weiterzuverkaufen oder bereitzustellen
  • Unterkonto-Kunden First-Line-Implementierungs-, Konfigurations- und Support-Leistungen bereitzustellen
  • Genehmigte AllAccessible-Marken im Zusammenhang mit dem Vorstehenden gemäß Abschnitt 7 zu verwenden

Der Umfang der genehmigten Tätigkeiten sowie die für den Partner verfügbaren Rabattsätze richten sich nach dem Partner-Tier gemäß dem Partner-Tier-Verzeichnis.

Nicht-exklusiv

Diese Vereinbarung ist nicht-exklusiv. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, andere Partner zu beauftragen, direkt an beliebige Kunden zu verkaufen und den Dienst anderweitig ohne Einschränkung zu vermarkten. Da das Partnerprogramm rabattbasiert ist und keine Provisionen oder Vermittlungszahlungen umfasst, schuldet das Unternehmen dem Partner im Zusammenhang mit direkt vom Unternehmen getätigten Verkäufen weder Vergütung noch Anerkennung oder Gutschrift.

Keine Vertretung

Der Partner ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Nichts in dieser Vereinbarung begründet ein Joint Venture, eine Vertretung, ein Beschäftigungsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien. Keine Partei kann die andere zu einer Verpflichtung binden.

3. Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich:

  • Den AllAccessible-Dienst wahrheitsgemäß und in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Dokumentation, Preisgestaltung und den Leistungsmerkmalen des Unternehmens darzustellen. Der Partner darf keine falschen oder unbelegten Behauptungen über den Dienst, dessen KI-Fähigkeiten oder die Produkt-Roadmap aufstellen und keine Garantie, Zusicherung oder Erklärung abgeben, dass der Dienst die Einhaltung des ADA, der WCAG, Section 508, der EAA oder eines anderen Barrierefreiheitsgesetzes oder -standards sicherstellt, bestätigt oder garantiert, oder dass er vor Rechtsansprüchen schützt oder diese verhindert. Nach Benachrichtigung durch das Unternehmen hat der Partner nicht konforme Marketingmaterialien oder Aussagen innerhalb von fünf (5) Werktagen zu korrigieren oder zu entfernen; ein Versäumnis stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dieser Vereinbarung dar.
  • Alle geltenden Gesetze einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verbraucherschutz, Anti-Spam (CAN-SPAM Act, CASL, DSGVO-ePrivacy), Datenschutz (DSGVO, CCPA), Werberecht und Steuerrecht.
  • Marken ausschließlich gemäß Abschnitt 7 und etwaigen vom Unternehmen veröffentlichten Markenrichtlinien zu verwenden.
  • Unterkonten gemäß Abschnitt 5 zu verwalten.
  • Unterkonto-Kunden First-Line-Support gemäß Abschnitt 6 bereitzustellen.
  • AllAccessible genaue Kontaktinformationen zu Unterkonten bereitzustellen, um die Dienstbereitstellung und erforderliche Benachrichtigungen zu ermöglichen.
  • Betriebliche Mitteilungen von AllAccessible (einschließlich Mitteilungen zu Plananpassungen, Überschreitungsgebühren, Migration von Dienstversionen, Sicherheit und wesentlichen Änderungen der Kundenbedingungen) unverzüglich an die betroffenen Unterkonto-Kunden weiterzuleiten, soweit angemessen.
  • Dem Unternehmen angemessen angeforderte, zutreffende Informationen zur Verwaltung des Partnerprogramms und zur Überprüfung der Qualifikation für das Partner-Tier bereitzustellen, einschließlich der Anzahl aktiver Unterkonto-Websites unter dem Konto des Partners.

Der Partner darf nicht:

  • Verpflichtungen im Namen von AllAccessible eingehen, die die Befugnisse des Partners überschreiten
  • Den Dienst modifizieren, zurückentwickeln oder versuchen, technische Schutzmechanismen des Dienstes zu umgehen
  • Den Dienst ohne vorherige schriftliche Zustimmung mit Angeboten bündeln, die mit AllAccessible konkurrieren
  • Vertrauliche Informationen von AllAccessible für andere Zwecke als die Erfüllung dieser Vereinbarung verwenden

4. Kommerzielle Bedingungen

Rabattbasiertes Programm

Das AllAccessible-Partnerprogramm ist rabattbasiert. Der Partner erwirbt Abonnements des Dienstes zu den vergünstigten Konditionen des jeweiligen Partner-Tiers, wie im Partner-Tier-Verzeichnis unter allaccessible.org/partners veröffentlicht. Das Programm umfasst keine Provisionen, Umsatzbeteiligungen, Vermittlungsgebühren oder Auszahlungen jeglicher Art, und das Unternehmen schuldet dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung keine Zahlung. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieser Vereinbarung sind die veröffentlichten Rabattstufen nachstehend aufgeführt; im Falle eines Widerspruchs gilt das zum Zeitpunkt des Kaufs geltende Partner-Tier-Verzeichnis:

  • Tier 1 (10–15 aktive Kunden-Websites): 10 % Rabatt auf den Listenpreis
  • Tier 2 (16–20 aktive Kunden-Websites): 20 % Rabatt auf den Listenpreis
  • Tier 3 (21–30 aktive Kunden-Websites): 25 % Rabatt auf den Listenpreis
  • Tier 4 (31 oder mehr aktive Kunden-Websites): 30 % Rabatt auf den Listenpreis

Anwendung der Rabatte

Vergünstigte Konditionen gelten für Abonnementkäufe und -verlängerungen, die während der Gültigkeit dieser Vereinbarung und bei Qualifikation des Partners für das jeweilige Partner-Tier getätigt werden. Für Rabatte gilt Folgendes:

  • Rückerstattungen und Rückbuchungen: Eine Rückerstattung oder Rückbuchung im Zusammenhang mit einem vergünstigten Kauf erfolgt zum tatsächlich gezahlten vergünstigten Preis, nicht zum Listenpreis.
  • Betrug und Missbrauch: Das Unternehmen kann Rabatte für Transaktionen widerrufen und diese rückabwickeln, wenn es angemessenerweise feststellt, dass diese betrügerisch sind oder gegen diese Vereinbarung verstoßen.
  • Nur zukünftige Änderungen: Das Unternehmen kann Rabatte des Partner-Tiers mit Wirkung für die Zukunft ändern, indem es ein aktualisiertes Partner-Tier-Verzeichnis mit mindestens dreißig (30) Tagen Vorankündigung veröffentlicht. Änderungen gelten nur für Käufe und Verlängerungen, die nach Inkrafttreten der Änderung getätigt werden, und ändern nicht die Preisgestaltung für bereits erworbene Abonnementzeiträume.

Steuern

Der Partner ist für alle Steuern verantwortlich (einschließlich Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer, Mehrwertsteuer und ähnlicher Abgaben), die sich aus den Kauf- und Weiterverkaufstätigkeiten des Partners ergeben, mit Ausnahme von Steuern auf den Nettogewinn von AllAccessible.

Preisgestaltung für den Weiterverkauf

Der Partner kann seinen eigenen Weiterverkaufspreis für Unterkonto-Kunden festlegen, sofern:

  • Der Partner den Weiterverkaufspreis nicht als AllAccessible-Listenpreis darstellt
  • Der Partner keine Verdrängungspreise anwendet, die darauf abzielen, die Direktvertriebskanäle von AllAccessible zu untergraben
  • Der Partner geltende Preisangabe- und Offenlegungsgesetze einhält

Dienststufen- und Überschreitungspreise

Unterkonten unterliegen den AllAccessible-Dienststufen, Nutzungsgrenzen und Überschreitungsgebühren gemäß den Kundenbedingungen. Der Partner ist dafür verantwortlich, diese den Unterkonto-Kunden mitzuteilen und entsprechende Mitteilungen weiterzuleiten. Sofern das Unternehmen den Partner für Unterkonto-Abonnements in Rechnung stellt, werden Überschreitungsgebühren dem Partner in Rechnung gestellt, der für die Einziehung vom Unterkonto-Kunden verantwortlich ist.

Bestandsschutz für Partner

Partner, die vor Dezember 2025 eine Partnerschaft eingegangen sind („Legacy-Partner“), können gemäß ihrer ursprünglichen Partnerregistrierung Anspruch auf Bestandsschutz-Preiskonditionen haben. Bestandsschutz-Konditionen bleiben in Kraft, bis (a) der Legacy-Partner ein aktualisiertes Partner-Tier-Verzeichnis akzeptiert, oder (b) das Konto des Legacy-Partners auf dessen Antrag wesentlich geändert wird, oder (c) neunzig (90) Tage nach Zustellung der Mitteilung über den Ablauf des Bestandsschutzes durch AllAccessible verstrichen sind. Der Bestandsschutz ändert nicht die Preisgestaltung für bereits erworbene Abonnementzeiträume.

5. Verwaltung von Unterkonten

Annahme der Kundenbedingungen

Alle Unterkonto-Kunden müssen die AllAccessible-Kundenbedingungen und die Datenschutzrichtlinie bei Erstellung des Unterkontos annehmen. Der Partner ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass diese Annahme erfolgt, sei es durch:

  • Direkte Annahme durch den Unterkonto-Kunden bei Kontoerstellung
  • Eine gesonderte Vereinbarung des Partners mit dem Unterkonto-Kunden, die die Kundenbedingungen durch Verweis einbezieht und dem Partner die Befugnis erteilt, den Unterkonto-Kunden an diese Bedingungen zu binden
  • Die Weitergabe der Kundenbedingungen durch den Partner über dessen eigene Dienstleistungsvereinbarung, mit im Wesentlichen gleichwertigen Bedingungen wie den Kundenbedingungen

Unterkonto-Daten und Zugriff

Für vom Partner erstellte und verwaltete Unterkonten gilt:

  • Der Partner hat vorbehaltlich der Auftragsverarbeitungsvereinbarung administrativen Zugriff auf die Konfiguration und Daten des Unterkontos.
  • AllAccessible stellt betriebliche Mitteilungen standardmäßig dem Rechnungskontakt des Partners zu, mit Ausnahme von Sicherheitswarnungen und bestimmten Compliance-Mitteilungen, die sowohl an den Partner als auch an den Unterkonto-Kunden gehen können.
  • Unterkonto-Kunden behalten gemäß der Datenschutzrichtlinie und geltendem Recht Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und weitere Betroffenenrechte. Der Partner hat die Ausübung dieser Rechte zu erleichtern.

Weiterleitung von Mitteilungen

Der Partner ist dafür verantwortlich, AllAccessible-Mitteilungen, die die Nutzung des Dienstes durch den Unterkonto-Kunden wesentlich beeinträchtigen, an die Unterkonto-Kunden weiterzuleiten, einschließlich:

  • Mitteilungen zu Plananpassungen und Überschreitungen
  • Mitteilungen zur Migration und Einstellung von Dienstversionen
  • Wesentliche Änderungen der Kundenbedingungen oder der Datenschutzrichtlinie
  • Sicherheitsvorfälle, die die Daten des Unterkonto-Kunden betreffen

Gesammelte Kommunikation

Für Marketingkommunikation kann AllAccessible gemäß der Datenschutzrichtlinie und geltendem Recht direkt mit Unterkonto-Kunden kommunizieren. Der Partner kann seine Unterkonten über das Partner-Dashboard von dieser Kommunikation abmelden.

6. Support-Verantwortlichkeiten

Support-Stufen

Die Support-Verantwortlichkeiten sind wie folgt aufgeteilt:

  • Stufe 1 (Erstkundenanfrage, grundlegende Fehlerbehebung, Konfigurationsunterstützung) — Partner
  • Stufe 2 (technische Untersuchung, Fehleranalyse, komplexe Konfiguration) — Partner mit Eskalation an AllAccessible
  • Stufe 3 (Eskalation an das Engineering, Plattformprobleme, Code-Fehler) — AllAccessible

Eskalation

Der Partner kann Probleme der Stufe 2 über die Partner-Support-Kanäle an den AllAccessible-Support eskalieren. Die Reaktionsziele von AllAccessible richten sich nach den für das Partner-Tier des Partners geltenden Support-Ansprüchen, wie vom Unternehmen veröffentlicht.

Direktkontakt zum Unterkonto

AllAccessible kann Unterkonto-Kunden direkt kontaktieren, wenn:

  • Dies aus Sicherheits- oder Compliance-Gründen erforderlich ist
  • Der Unterkonto-Kunde den Direktkontakt initiiert
  • Dies für die Zustellung betrieblicher Mitteilungen erforderlich ist, die der Partner nicht weitergeleitet hat
  • Für Marketingkommunikation gemäß Abschnitt 5

7. Markenrechte und White-Label-Rechte

Nutzung von AllAccessible-Marken

Vorbehaltlich dieser Vereinbarung und etwaiger Markenrichtlinien wird dem Partner eine beschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der AllAccessible-Marken ausschließlich für folgende Zwecke gewährt:

  • Kennzeichnung des Partners als autorisierter AllAccessible-Partner
  • Bezugnahme auf den AllAccessible-Dienst in Marketingmaterialien und Kommunikationen des Partners

Der Partner darf die Marken nicht in einer Weise verwenden, die:

  • Eine über die Partnerschaftsbeziehung hinausgehende Empfehlung nahelegt
  • Die Marken ohne vorherige schriftliche Zustimmung modifiziert, verzerrt oder gemeinsam brandet
  • Suggeriert, dass der Partner AllAccessible oder ein verbundenes Unternehmen ist (im Gegensatz zu einem unabhängigen Partner)

Sämtlicher Goodwill aus der Nutzung der Marken fällt AllAccessible zu.

White-Label und Co-Branding

White-Label-Rechte (Betrieb des Dienstes unter der Marke des Partners ohne sichtbare AllAccessible-Kennzeichnung) sind gemäß dem Partner-Tier-Verzeichnis oder wie anderweitig schriftlich vereinbart verfügbar. Co-gebrandete Erlebnisse können ebenfalls gemäß dem Partner-Tier-Verzeichnis verfügbar sein.

Marken des Partners

Der Partner gewährt AllAccessible eine beschränkte, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Namens und Logos des Partners zum Zweck der Kennzeichnung des Partners als Partner (z. B. in einem Partnerverzeichnis) während der Laufzeit dieser Vereinbarung. Der Partner kann sich durch schriftliche Mitteilung von dieser Nutzung abmelden.

8. Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet nicht öffentliche Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offenlegt, einschließlich Geschäftspläne, Kundenlisten, Preisgestaltung, Finanzinformationen, technische Spezifikationen, Quellcode und alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder behandelt werden.

Pflichten

Jede Partei verpflichtet sich:

  • Vertrauliche Informationen mit mindestens der gleichen Sorgfalt vertraulich zu behandeln, die sie zum Schutz ihrer eigenen ähnlichen Informationen anwendet, jedoch mit nicht weniger als angemessener Sorgfalt
  • Vertrauliche Informationen nur soweit zu verwenden, wie es zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist
  • Vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte offenzulegen, mit Ausnahme von Mitarbeitern, Auftragnehmern und Beratern mit berechtigtem Interesse, die ähnlichen Vertraulichkeitspflichten unterliegen

Ausnahmen

Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; (d) rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden; oder (e) gesetzlich offengelegt werden müssen (mit unverzüglicher Benachrichtigung der offenlegenden Partei, soweit rechtlich zulässig).

Fortgeltung

Vertraulichkeitspflichten gelten nach Beendigung dieser Vereinbarung für fünf (5) Jahre fort, mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen, die geschützt bleiben, solange sie nach geltendem Recht als Geschäftsgeheimnis gelten.

9. Datenschutz

Datenverarbeitung

Die Parteien erkennen an, dass die Erfüllung dieser Vereinbarung die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“), die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ist Bestandteil dieser Vereinbarung und regelt diese Verarbeitung.

Rollen

In Bezug auf die Daten des Unterkonto-Kunden gilt im Allgemeinen:

  • AllAccessible handelt als Auftragsverarbeiter in Bezug auf personenbezogene Daten des Unterkonto-Kunden, die im Zusammenhang mit dem Dienst verarbeitet werden
  • Der Partner kann je nach Rolle und Beziehung zum Unterkonto-Kunden als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter handeln
  • Unterkonto-Kunden selbst können ebenfalls Verantwortliche sein

Unterauftragsverarbeiter

Die Nutzung von Unterauftragsverarbeitern durch AllAccessible ist in der Datenschutzrichtlinie festgelegt.

Sicherheitsmaßnahmen

AllAccessible unterhält administrative, technische und physische Schutzmaßnahmen, wie im AVV beschrieben. Der Partner hat angemessene Sicherheitsmaßnahmen aufrechtzuerhalten, die der Art der im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verarbeiteten Daten entsprechen.

Meldung von Vorfällen

Jede Partei hat die andere unverzüglich (und in jedem Fall, soweit gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden) über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, die die Daten der anderen Partei betrifft.

10. Servicelevel und Verfügbarkeit

Ziel der Diensteverfügbarkeit

AllAccessible strebt eine monatlich gemessene Verfügbarkeit von 99,5 % für die Produktionsinfrastruktur an, ausgenommen geplante Wartungsfenster.

Wartungsfenster

AllAccessible kann geplante Wartungsarbeiten mit einer Vorankündigung von mindestens zweiundsiebzig (72) Stunden durchführen, in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten der USA.

Keine Service-Gutschriften im Rahmen dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung sieht keine Service-Gutschriften für den Partner vor. Etwaige Service-Gutschriften werden Unterkonto-Kunden gemäß den Kundenbedingungen gewährt.

Entschuldigte Nichterfüllung

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen (höhere Gewalt), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Internetausfälle oder staatliche Maßnahmen.

11. Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse

Gegenseitige Zusicherungen

Jede Partei sichert zu, dass:

  • Sie über die volle Befugnis verfügt, diese Vereinbarung einzugehen
  • Sie ihre Verpflichtungen in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfüllen wird
  • Sie keine Viren, Schadsoftware oder anderen schädlichen Code in die Systeme der anderen Partei einbringen wird

Zusicherung von AllAccessible

AllAccessible sichert zu, dass der Dienst im Wesentlichen mit der veröffentlichten Dokumentation übereinstimmt. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Partners bei Verletzung dieser Zusicherung besteht in angemessener Fehlerbehebung oder, nach Wahl von AllAccessible, in der Kündigung des betroffenen Unterkontos mit Rückerstattung.

Haftungsausschluss

SOWEIT NICHT AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, WIRD DER DIENST „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. ALLACCESSIBLE SCHLIESST ALLE SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG UND DER RICHTIGKEIT VON DATEN. ES WIRD KEINE GARANTIE FÜR DIE EINHALTUNG VON BARRIEREFREIHEITSVORSCHRIFTEN GEGEBEN; KUNDEN BLEIBEN FÜR IHRE EIGENE EINHALTUNG GELTENDER BARRIEREFREIHEITSGESETZE VERANTWORTLICH.

12. Haftungsbeschränkung

Höchstgrenze

DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IST BEGRENZT AUF DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE: (A) DIE ZWISCHEN DEN PARTEIEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DER GELTENDMACHUNG DES ANSPRUCHS GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN BETRÄGE, ODER (B) EINTAUSEND US-DOLLAR (1.000 $).

Ausgeschlossene Schäden

KEINE PARTEI HAFTET FÜR INDIREKTE, FOLGE-, NEBEN-, BESONDERE ODER STRAFSCHADENERSATZANSPRÜCHE, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINNS, DATENVERLUSTS ODER ENTGANGENER GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Ausnahmen von der Haftungsbegrenzung

Die Haftungsobergrenze und der Ausschluss bestimmter Schäden gelten nicht für:

  • Verletzung von Vertraulichkeitspflichten gemäß Abschnitt 8
  • Freistellungspflichten gemäß Abschnitt 13
  • Verletzung von Pflichten zum geistigen Eigentum
  • Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten
  • Zahlungsverpflichtungen einer der Parteien

13. Freistellung

Durch AllAccessible

AllAccessible wird den Partner gegen Ansprüche Dritter verteidigen, freistellen und schadlos halten, die geltend machen, dass der Dienst, wie von AllAccessible bereitgestellt und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung genutzt, gültige Rechte des geistigen Eigentums verletzt. Die Freistellungspflicht von AllAccessible schließt Ansprüche aus, die entstehen aus: (a) einer Modifikation des Dienstes durch den Partner; (b) der Kombination des Dienstes mit Produkten, die nicht von AllAccessible stammen; oder (c) einer Vertragsverletzung des Partners.

Durch den Partner

Der Partner wird AllAccessible gegen Ansprüche Dritter verteidigen, freistellen und schadlos halten, die entstehen aus:

  • Falscher Darstellung des Dienstes durch den Partner
  • Verletzung geltenden Rechts durch den Partner (einschließlich Spam-, Datenschutz- und Werberecht)
  • Missbräuchlicher Nutzung von AllAccessible-Marken durch den Partner
  • Den Beziehungen des Partners zu Unterkonto-Kunden, außer wenn der Anspruch unmittelbar aus einem Mangel des AllAccessible-Dienstes resultiert

Verfahren

Die freizustellende Partei hat: (a) die freistellende Partei unverzüglich über einen Anspruch zu benachrichtigen; (b) der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über Verteidigung und Vergleich zu übertragen; und (c) angemessene Unterstützung auf Kosten der freistellenden Partei zu leisten.

14. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit

Diese Vereinbarung beginnt mit der Annahme durch den Partner und läuft bis zur Kündigung fort.

Kündigung aus Gründen der Zweckmäßigkeit

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen.

Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei:

  • Diese Vereinbarung wesentlich verletzt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung behebt
  • Zahlungsunfähig wird, Insolvenz anmeldet oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt
  • Sich Betrug, vorsätzlichem Fehlverhalten oder einem wesentlichen Rechtsverstoß im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung schuldig macht

Wirkung der Kündigung

Bei Kündigung:

  • Erlischt die Befugnis des Partners, den Dienst zu vertreten oder weiterzuverkaufen, und der Partner darf keine weiteren Käufe zu vergünstigten Konditionen tätigen
  • Gibt jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen zurück oder vernichtet diese (vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten)
  • Bleiben alle vom Partner geschuldeten Beträge für vor der Kündigung erworbene Abonnements gemäß Abschnitt 4 fällig
  • Stellt der Partner die Nutzung der AllAccessible-Marken ein
  • Gelten die Abwicklungsverfahren gemäß Abschnitt 15

Fortgeltung

Folgende Abschnitte gelten über die Kündigung hinaus fort: 4 (in Bezug auf geschuldete Beträge und die Preisgestaltung für bereits erworbene Abonnementzeiträume), 8 (Vertraulichkeit), 9 (Datenschutz), 11 (Haftungsausschlüsse), 12 (Haftung), 13 (Freistellung), 15 (Abwicklung), 16 (Allgemeines).

15. Abwicklung und Datenübergabe

Kontinuität des Unterkontos

Bei Kündigung kann AllAccessible nach eigenem Ermessen:

  • Unterkonten weiterhin direkt gemäß den Kundenbedingungen bedienen (mit Zustimmung des Unterkonto-Kunden)
  • Unterkonten zu einem anderen Partner migrieren (mit Zustimmung des Unterkonto-Kunden)
  • Unterkonto-Kunden eine angemessene Frist (nicht weniger als dreißig (30) Tage) zur Migration an einen anderen Anbieter einräumen

Datenexport

AllAccessible wird Unterkonto-Kunden angemessene Unterstützung beim Export ihrer Daten leisten, vorbehaltlich geltender Sicherheits- und Datenschutzkontrollen.

Preisgestaltung nach Kündigung

Vor der Kündigung zu vergünstigten Konditionen erworbene Unterkonto-Abonnements laufen bis zum Ende des jeweils aktuellen bezahlten Abonnementzeitraums zu dem tatsächlich gezahlten Preis weiter. Nach diesem Zeitraum erfolgen Verlängerungen zum dann gültigen Listenpreis des Unternehmens, es sei denn, der Unterkonto-Kunde wechselt zu einer direkten Abrechnung mit dem Unternehmen oder zu einem anderen autorisierten Partner; in diesem Fall gilt die Preisgestaltung dieser Vereinbarung. Die Kündigung berechtigt den Partner nicht zu einer Rückerstattung gezahlter Beträge oder zu einer Zahlung durch das Unternehmen.

16. Allgemeine Bestimmungen

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Delaware, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen. Streitigkeiten werden vor den Bundes- oder Landesgerichten mit Sitz in Wilmington, Delaware, beigelegt, und die Parteien unterwerfen sich der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte.

Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung (einschließlich des Partner-Tier-Verzeichnisses, des AVV und aller einbezogenen Richtlinien) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zum selben Gegenstand.

Änderung

AllAccessible kann diese Vereinbarung (einschließlich des Partner-Tier-Verzeichnisses) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich ändern. Änderungen gelten nur mit Wirkung für die Zukunft und wirken sich nicht auf die Preisgestaltung für bereits erworbene Abonnementzeiträume aus. Die fortgesetzte Teilnahme als Partner nach dem Inkrafttretensdatum gilt als Annahme. Widerspricht der Partner, besteht sein ausschließlicher Rechtsbehelf in der Kündigung.

Abtretung

Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, außer an einen Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf im Wesentlichen aller Vermögenswerte.

Mitteilungen

Mitteilungen an AllAccessible sind an [email protected] zu senden. Mitteilungen an den Partner werden an die im Konto des Partners hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Verzicht

Die Nichtausübung eines Rechts im Rahmen dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

Ausfertigungen und elektronische Annahme

Diese Vereinbarung kann elektronisch angenommen werden (z. B. durch Anklicken im Rahmen der Partnerregistrierung). Die elektronische Annahme hat dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.

Unabhängige Auftragnehmer

Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Personengesellschaft (im rechtlichen Sinne), ein Joint Venture oder ein Beschäftigungsverhältnis.

17. Annahme

Durch Klicken auf „Ich akzeptiere“ während der Partnerregistrierung oder durch anderweitige Erklärung der Annahme erklärt sich der Partner damit einverstanden, an diese Vereinbarung gebunden zu sein, einschließlich des durch Verweis einbezogenen Partner-Tier-Verzeichnisses.

Fragen?

Bei Fragen zu dieser Partnervereinbarung wenden Sie sich bitte an: